- Tilgung in der Regel erst nach Studienabschluss
- Rückzahlung ab 20 Euro pro Monat
- Für Studenten bis 44 Jahre
KfW-Studienkredit
Studium mit finanziellem Polster
Mit dem KfW-Studienkredit finanzieren Sie unabhängig von Noten und Einkommen Ihre Ausbildung. Sie können bis zu 650 Euro monatlich erhalten. Nach der Auszahlungsphase des Kredits haben Sie 23 Monate Zeit, bis die erste Tilgungsrate fällig wird.
Finanzielle Unterstützung für Studierende in Zeiten von Corona
Um Studierende während der Corona-Krise zu unterstützen, übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis zum 31. März 2021 die Zinsen des KfW-Studienkredits. Für die Auszahlungen gilt somit vorübergehend ein Zinssatz von null Prozent. Haben Sie bereits einen KfW-Kredit, erhalten Sie den neuen Zinssatz automatisch ab dem 1. Mai 2020. Die erste Auszahlung ohne Zinsabzug erfolgt somit am 1. Juni 2020.
Förderberechtigte Studierende ohne KfW-Studienkredit können den Kredit zum Zinssatz von null Prozent ab dem 8. Mai 2020 erhalten. Ab dem 1. Juni wird die Regelung auch auf ausländische Studierende ausgeweitet.
Weitere Informationen zur Corona-Hilfe und zur Antragstellung erhalten Sie bei der KfW.
Der Studienkredit im Überblick
Geldsegen für alle
Der Studienkredit steht allen Studenten zur Verfügung, egal welche Fachrichtung Sie studieren. Außerdem brauchen Sie keine Sicherheiten. Auch das Einkommen oder Vermögen Ihrer Eltern ist unwichtig, denn jeder soll unabhängig von seiner sozialen Situation gefördert werden. Wofür Sie das Geld ausgeben, bleibt Ihnen überlassen. Und noch ein Plus: Auch als BAföG-Empfänger können Sie Ihr Konto mit dem Kredit aufbessern.
Ihre Vorteile mit einem Studienkredit
- Auszahlung des vereinbarten Betrages Monat für Monat
- Rückzahlungsbeginn erst nach Beendigung der Auszahlungs- und Karenzphase
- Sehr geringe Beträge für Rückzahlung möglich (Tilgung und Zinsen), mindestens 20 Euro pro Monat
- Außerplanmäßige Rückzahlung kostenfrei
Voraussetzungen
Sie sind …
- Vollzeit- oder Teilzeitstudent,
- eingeschrieben im Erst-, Aufbau-, Zweit- oder Promotionsstudiengang,
- bei Studienbeginn höchstens 44 Jahre alt,
- deutscher Staatsbürger oder als EU-Bürger seit mindestens drei Jahren in Deutschland,
- nicht privat insolvent und
- ohne Offenbarungseid (eidesstattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse).
Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit
Auch im Ausland gibt es Förderung
Mit dem KfW-Studienkredit können Sie auch Auslandssemester finanzieren. Voraussetzung ist, dass Sie während Ihres Auslandaufenthalts weiterhin an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Für vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge gibt es keinen KfW-Studienkredit.
Verschiedene Studiengänge
Auch nach einem Wechsel des Studienfaches haben Sie Anspruch auf Förderung. Finanzieren Sie mit dem Studienkredit zum Beispiel Ihr Zweitstudium oder ein postgraduales Studium.
Dauer der Finanzierung und Tilgung
Wie lange die KfW Sie fördert, hängt von Ihrem Alter ab. Wenn Sie höchstens 24 Jahre alt sind, können Sie bis zu 14 Semester gefördert werden. Mit höchstens 34 Jahren sind es nur noch zehn und mit höchstens 44 Jahren sechs Semester. Nach Beendigung der Auszahlungsphase haben Sie 23 Monate Zeit, bis Sie mit der Tilgung beginnen müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt zahlen Sie nur die Zinsen zurück. Danach müssen Sie monatlich mindestens 20 Euro für Zins und Tilgung aufwenden. Sie haben maximal 25 Jahre bzw. bis zum 67. Lebensjahr Zeit für die Rückzahlung des Darlehens.
Variable Verzinsung
Die Verzinsung basiert auf dem Referenzzinssatz Euribor. Zweimal jährlich werden die Zinsen an diesen Zinssatz angepasst. Zu Beginn und während der Tilgungsphase haben Sie halbjährlich die Möglichkeit, einen Festzins für maximal zehn Jahre zu vereinbaren.
Häufige Fragen zum KfW-Studienkredit
Ihre Raiffeisenbank Pfaffenwinkel eG prüft mit Ihnen zusammen, ob Sie die formalen Voraussetzungen für ein Darlehen erfüllen. Außerdem beraten wir Sie, wenn es um die Höhe der Finanzierung geht. Dann beantragen Sie online den KfW-Studienkredit. Die KfW entscheidet über Ihren Antrag. Bei einem positiven Bescheid zahlt die KfW dann den Kredit über ein Darlehenskonto aus, das Sie online bei der KfW führen. Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit besteht nicht.
Nein. Sie sind Kreditnehmer und haften daher auch alleine für den Kredit.
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Bank, das Studentenwerk oder die zuständigen Behörden nicht ersetzen.